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Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige bei Fixkosten

Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige bei Fixkosten

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Dies teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski mit:

„Soloselbstständige sind oftmals von den Corona-Einschränkungen besonders schwer betroffen. Mit der Neustarthilfe erweitert die Bundesregierung das Corona-Hilfspaket und fördert nun zielgenau Soloselbstständige, bei denen insbesondere die Kunst- und Kulturbranche betroffen ist“, unterstreicht Schipanski. Die Anträge können ab sofort im Internet über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019. Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.