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Sonderfonds für Vereine in Not

Sonderfonds für Vereine in Not

Viele Vereine sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Die ehrenamtliche Arbeit, die vor Ort meist unentgeltlich und in der Freizeit geleistet wird, muss deshalb besonders unterstützt werden.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung hat deshalb auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2020 den „Sonderfonds für Vereine in Not“ mit einer Gesamthöhe von 200.000 Euro neu aufgelegt. Nicht rückzahlpflichtige Zuschüsse können bis maximal 4.000 Euro ausgezahlt werden. Antragsfrist ist der 30.11.2021.

Alle Bedingungen und Antragsunterlagen sind unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not zu finden.