Corona-Soforthilfeprogramm für Thüringer Unternehmen
Ab 23. März 2020 gibt es in Thüringen das Soforthilfeprogramm des
Landes. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat in den letzten Tagen
sehr dafür geworben:
- Beantragung kann ab Montag erfolgen
- ist ausschließlich auf Antragsteller beschränkt, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind
- umfasst sind gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte,
einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen, freien
Berufe und die Kreativwirtschaft
- die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf bis zu 30.000 Euro
Die Antragstellung für die Soforthilfe wird ab dem kommenden Montag
möglich sein. Das Antragsformular wird lediglich zwei Seiten umfassen
und bei der TAB abzurufen sein: https://www.aufbaubank.de
Weitere Maßnahmen müssen folgen. Hierzu die Forderung der Thüringer
CDU-Landtagsfraktion nach Liquiditätsdarlehn und Express-Bürgschaften: https://bit.ly/2IXEd9h
Weitere Informationen & die gesamte Pressemitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums: https://bit.ly/2WuGWid
“Für viele Mittelständler, Handwerker und Kleinunternehmer war es jetzt allerhöchste Eisenbahn, dass die Landesregierung unsere Forderung nach unbürokratischen Soforthilfen umsetzt. Vielen steht das Wasser schon bis zum Hals.” Mit diesen Worten hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Martin Henkel, die Ankündigung der Landesregierung kommentiert, ab Montag Anträge von Corona-gebeutelten kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen auf finanzielle Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro aus Landesmitteln anzunehmen. Die CDU-Fraktion hatte der Landesregierung in ihrem “Thüringer Rettungsschirm für Mittelstand, Handwerk und Kleinunternehmen” bereits am Mittwoch umfängliche Vorschläge über Direkthilfen, Liquiditätsprogramme, steuerliche Erleichterungen und bürokratische Entlastung der klein- und mittelständischen Wirtschaft gemacht.