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Corona - Alle Maßnahmen der Bundesregierung im Detail

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Corona - Alle Maßnahmen der Bundesregierung im Detail

Milliardenschweres Hilfspaket auf den Weg gebracht


Unternehmen

Besonders wegen der Vielzahl an Arbeitsplätzen unterstützt die Bundesregierung auch größere Unternehmen mit gezielten Stabilisierungsmaßnahmen.

Dazu fließen mehrere hundert Milliarden Euro in den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds» (WSF).

  • 400 Milliarden für Staatsgarantien.

  • 100 Milliarden Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen.

  • Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro sind vorgesehen, um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren.

Klein- und Solo-Selbstständige

Zur Unterstützung für Klein- und Solo-Selbstständige stellt die Bundesregierung bis zu 50 Milliarden Euro an Hilfen bereit. Dazu zählen:

  • Soforthilfen: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten; bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Diese Soforthilfen sollen dazu beitragen, laufende Miet- und Pachtkosten zu zahlen.

  • Kredite sollen kurzfristig bereitstehen.

  • „Expressbürgschaften“ für Besitzer kleiner Läden, für Freiberufler und für Selbstständige sollen wenn möglich schon binnen drei Tagen gezahlt werden.

Krankenhäuser und Pflege

In vielen Krankenhäusern entfallen eingeplante Einnahmen, z. B. durch das Aussetzen oder Verschieben länger geplanter Operationen. Gleichzeitig steigen Aufwand und Kosten, unter anderem zur Vorbereitung auf die Behandlung von Corona-Patienten. Zudem fehlen Pflegekräfte. Damit die Arbeits- und Finanzgrundlage vieler Krankenhäuser nicht gefährdet wird, hat die Bundesregierung Änderungen im Regelwerk vorgenommen. Gleichzeitig gibt es konkrete Finanzhilfen.

  • Werden Betten für den Ernstfall derzeit freigehalten, gibt es für jedes Bett eine Tagespauschale in Höhe von 560 Euro. Berechnungsgrundlage ist die Belegung zum Vorjahr.

  • Zuschlag auf Schutzausrüstung von 50 Euro pro Fall.

  • Krankenhäuser sollen Betten mit zugehörigen Beatmungsgeräten bereitstellen. Für jedes dieser Betten bekommen die Kliniken einmalig 50.000 Euro zusätzlich.

  • Die Personaluntergrenzen in der Pflege werden rückwirkend zum 1. März 2020 für sechs Monate ausgesetzt.

  • Der Pflegeentgeltwert steigt auf 185 Euro pro Tag.

  • Es gibt Ausgleichzahlungen für Hausärzte und Psychotherapeuten.

  • Es soll keine Nachteile für junge Menschen in Ausbildung geben.

Familien

Viele Familien treffen die Folgen der Epidemie besonders hart, wenn sie durch unbezahlten Urlaub zur Kinderbetreuung, durch Lohnausfälle oder durch Bezug von Kurzarbeitergeld zum Teil deutlich weniger Geld erhalten. Denn die Kosten bleiben im Allgemeinen gleich hoch. Diese Familien werden extra unterstützt:

  • Familien mit deutlichen Einkommenseinbußen sollen entlastet werden.

  • Familien mit kleinen Einkommen erhalten einfacheren Zugang zum Kinderzuschlag.

Mieter

Wer seine Miete aufgrund der Corona-Epidemie nicht zahlen kann, z. B. weil Löhne erst verspätet gezahlt werden, braucht keine Kündigung wegen solcher Mietrückstände befürchten. Diese Kündigungsgründe sollen für einen bestimmten Zeitraum unterbunden werden. Dabei ist klar: Die Miete muss nachgezahlt werden. Vermieter haben einen Rechtsanspruch auf den Mietzins.

Insolvenzschutz

Ein großes Risiko besteht derzeit darin, dass Hilfen beantragt sind, Gelder aber noch nicht fließen und Firmen deshalb in die Insolvenz gehen müssen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird daher bis Ende September ausgesetzt. So können die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen greifen, Insolvenzen verhindern undArbeitsplätze sichern.

Infektionsschutzgesetz

Künftig soll die Bundesregierung im Fall einer bundesweiten Epidemie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zentral festlegen können. das Bundesministerium für Gesundheit kann dann ohne Zustimmung des Bundesrates Regeln, Vorschriften und Einschränkungen festlegen. Diese umfassen:

  • Reisebeschränkungen ins In- oder Ausland

  • Vorsichts- und Kontrollmaßnahmen

  • zentrale Steuerung der Grundversorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

  • Rekrutierung von medizinischem Personal – z. B. von Medizinstudenten – für aktiven Einsatz in Krankenhäusern

Justiz

Gesundheit geht vor! Aber Strafprozesse gehen nicht im Home-Office. Strafprozesse platzten aber dann, wenn sie länger als einen Monat ausgesetzt werden. Damit diese nach der Corona Krise nicht neu aufgerollt werden müssen, wird die Frist der erlaubten Prozessunterbrechung verlängert.

Bundeshaushalt

Die Bundesregierung will für das laufende Jahr deutlich mehr Geld bereitstellen. Die Ausgaben des Bundes sollen deutlich ansteigen, um wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Folgen durch die Corona-Epidemie aufzufangen und abzumildern: die eingeplanten Ausgaben steigen um 122,8 Milliarden auf 484,8 Milliarden Euro.


Bitte zögern Sie nicht, bei Rückfragen Herrn Mathias Steitz im Bundestagsbüro Schipanski (Bürgerbüro Ilm-Kreis; Tel: 03677/857046) zu kontaktieren!