Kompromiss Zum Urheberrecht

Kompromiss zum Urheberrecht: Keine Uploadfilter!

Kompromiss Zum Urheberrecht
Kompromiss Zum Urheberrecht

Kompromiss zum Urheberrecht: Keine Uploadfilter!

Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter

(15.03.2019)

Auf Initiative des CDU Generalsekretärs Paul Ziemiak haben sich Rechts- und Digitalpolitiker der CDU Deutschlands sowie die Sprecher des #cnetz am 16.3.2019 auf Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses zum Urheberrecht verständigt. Mit den vereinbarten Vorschlägen wollen wir folgende Dinge gewährleisten:

1. Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfiltergeben.
2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.
3. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen.
4. Nutzerinnen und Nutzer werden bei der Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit.
5. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.

Zweieinhalb Jahre wurde auf europäischer Ebene intensiv ein Urheberrecht verhandelt, welches sicherstellen soll: Auch in der digitalen Welt haben Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Unterschiedliche Interessen mussten in diesem demokratischen und langen Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Beteiligt waren dabei die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss. Spätestens seitdem entzünden sich teils heftige Debatten an diesem, die insbesondere durch die Befürchtung genährt werden, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenannten Uploadfilternerfordern. In diesem Zusammenhang wird ein Overblocking von Inhalten durch die Plattformen befürchtet und damit einhergehend einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt.

Die CDU Deutschlands nimmt die Sorgen und Kritik an diesem europäischen Kompromiss sehr ernst. Wie bei jeder Richtlinie der Europäischen Union muss auch das neue EU-Urheberrecht in nationales Recht überführt werden. Deshalb wollen wir bei der nationalen Umsetzung des Kompromisses sicherstellen, dass es nicht zum Einsatz von Upload-Filtern kommt. Zugleich wollen wir dem Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“ folgend sicherstellen, dass Autoren und Künstler fair vergütet werden. Außerdem wollen wir Internetnutzern Sicherheit geben, wenn sie im Netz Dinge hochladen, ohne befürchten zu müssen, abgemahnt zu werden. Schließlich geht es uns darum, dass Plattformen, die bislang mit Werken Kreativer viel Geld verdient haben, aber nicht an sie angemessen gezahlt haben, in die Pflicht genommen werden. Gleichzeitig erhalten sie Rechtsicherheit.

Um diese Ziele zu erreichen, macht die CDU Deutschlands Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses. Unsere Vorschläge basieren im Wesentlichen auf folgenden Elementen:

– Für die nationale Umsetzung der Urheberrichtlinie werden wir folgendes Modell umsetzen, das Uploadfilter verhindert. Unser Grundsatz ist dabei: Bezahlen statt Blocken. Es wird keine Uploadfilter geben.

– Das bedeutet: alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Das ist der Normalfall.

– Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.

– Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.

– Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.

– Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar.