Portrait Tobias Koch Bundestag 12

Betriebsrentner werden entlastet

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Betriebsrentner werden entlastet

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert

Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) beschlossen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt dies sehr: „Ich freue mich, dass wir mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz endlich eine wichtige Lösung mit Blick auf die Problematik der Doppelverbeitragung gefunden haben und somit die Bürgerinnen und Bürger entlasten können. Das war uns als Union sehr wichtig und wir setzen somit einen Parteitagsbeschluss um. Das Gesetz führt zu tatsächlichen Verbesserungen für die Menschen vor Ort, auch im Landkreis Gotha und im Ilm-Kreis, wo viele Bürgerinnen und Bürger von der Problematik der Doppelverbeitragung betroffen sind.

Mit dem Gesetz werden ab Januar 2020 Betriebsrentnerinnen und -rentner bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Die bisherige Freigrenze wird in einen Freibetrag für alle Rentner umgewandelt. Im kommenden Jahr wird der Freibetrag bei 159,25 Euro liegen. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

Wir entlasten damit vor allem die Bezieher von kleinen Betriebsrenten: 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentner werden künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten. Die Freigrenze kommt aber auch den übrigen 40 Prozent der Betriebsrentner zugute, deren Bezüge darüber liegen, denn auch für sie bleiben die Bezüge bis zum Freibetrag beitragsfrei. Das ist eine sehr gute inhaltliche Einigung, die der Koalitionsausschusses im November beschlossen hat.

Finanziert werden die jährlichen Entlastungen von 1,2 Milliarden Euro vollständig aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu werden die Mittel zunächst aus dem Gesundheitsfonds übernommen. Die Kassen treten schrittweise ein und müssen die Beitragsausfälle ab 2024 in voller Höhe tragen.

Schipanski abschließend: Für fast zwei Drittel aller Betriebsrentner wirkt der Freibetrag wie eine Halbierung der Beitragslast. Und es wird jeder entlastet, der heute Beiträge zahlt.“